NEU! NEU! NEU!
Ratgeber für Nicht-Hundehalter!

In Zusammenarbeit mit der Hundebiss-Prävention HALLO HUND! haben wir einen Ratgeber für Nicht-Hundehalter verfasst. Dieser Ratgeber kann als Flyer GRATIS bei uns bestellt werden.

Ratgeber für Nicht-Hundehalter!

Verhalten Sie sich als hundelose Person korrekt, wenn ein Hund angerannt kommt, bellt oder an Ihnen hochspringt? Dank dem Projekt zur Unfallverhütung Kind und Hund „PREVENT A BITE“ wissen viele Kinder:
„Still stehen, still sein, Hände unten lassen, wegschauen!“

Biker, Jogger, Nordic Walker & Co.
Hunde sind fasziniert von Geräuschen, Menschen, Tieren oder sich bewegenden „Objekten“. Diese Ablenkungen können beim Hund den Spieltrieb oder sogar den Jagdtrieb auslösen. Vermeiden Sie also Irritationen wie:
hektische Bewegungen
lautes Reden oder Schreien
schnelles Fahren oder Rennen
wildes Herumfuchteln mit Händen & Stöcken
Fahren oder gehen Sie nicht frontal auf einen Hund zu. Machen Sie einen leichten Bogen.


Korrekte Begegnungen mit Hunden
Hunde reagieren sehr sensibel auf das Einhalten von Individual-Distanzen. Ein Unterschreiten dieser Distanz kann ein aggressives, ängstliches oder hyperaktives Verhalten des Hundes zur Folge haben.
Halten Sie bei der Begegnung mit einem Hund so viel Abstand wie möglich. Fixieren Sie den Hund nicht mit den Augen.


Verhaltensauffällige Hunde
Ein Hund wird durch Ihre Anwesenheit ängstlich, aufgeregt oder sogar aggressiv? Zeigen Sie ein defensives Verhalten, indem Sie den Hund ignorieren und die Distanz zu ihm langsam vergrössern.
Keine Beschwichtigungsversuche! Befolgen Sie die Anweisungen des Hundehalters. Er sollte seinen Hund am Besten kennen!


Angst vor Hunden
Kommunizieren Sie Ihre Angst rechtzeitig dem Hundeführer. Geben Sie ihm Gelegenheit, seinen Hund zu sich zu rufen und an die Leine zu nehmen.
Lässt sich der Hund nicht sofort unter Kontrolle bringen, befolgen Sie die Regel: „Still stehen, still sein, Hände unten lassen, wegschauen!“
Warten Sie ruhig, bis der Hund angeleint ist.


• HALLO BELLO! Streicheln erlaubt?
Ja! Aber bitte die folgenden Regeln anwenden:
• Abstand zum Hund halten.
Hundeführer (HF) um Erlaubnis fragen.
Ist HF einverstanden, den Hund zu sich rufen.
Den Hund schnüffeln lassen bis er fertig ist.
Den Hund erst streicheln, wenn er ruhig steht.
Beugen Sie sich nicht über den Hund.
Gehen Sie seitlich vom Hund in die Hocke.
Streicheln Sie nicht über Kopf und Rücken.
Seitlich am Hals oder am Körper streicheln.
Bitte NIE die Schnauze des Hundes anfassen.

www.bestfriendsundpartner.ch
www.hallohund.ch

© by BestFriends & Partner und HALLO HUND!


Hinweis: Das Kopieren und Verteilen dieses geschützten Dokuments ist unter Quellenangabe erwünscht. Es dürfen jedoch keine Änderungen angebracht werden.

 

 

Die obligatorische Hundeausbildung

Fragen zur neuen obligatorischen Hundeausbildung? Hier finden Sie Antworten.

Wie sieht die Ausbildung konkret aus?

Die Ausbildung besteht aus einem Theoriekurs und einem Training mit dem Hund. Künftig müssen Personen, die sich erstmals einen Hund anschaffen möchten, vorher einen Theoriekurs besuchen, der mindestens vier Stunden dauern wird. Wenn sie dann den Hund erhalten, müssen sie im ersten Jahr ein Training absolvieren, das mindestens 4 Übungseinheiten à 1 Stunde umfasst.

Wozu eine obligatorische Hundeausbildung?

Mit der Ausbildung lernen Sie, welche Grundbedürfnisse ein Hund hat, was Sie ihm bieten müssen und wie Sie ihn führen sollen. Die Ausbildung bringt somit einerseits dem Hund etwas, nämlich eine tiergerechte Haltung und Erfahrung in ungewohnter Umgebung und mit fremden Hunden. Sie fördert aber auch die Kontrolle der Haltenden über ihre Tiere und damit die öffentliche Sicherheit. Gerade der Theoriekurs vor dem Kauf erfüllt aber einen weiteren Zweck: Künftige Haltende sollen sich bewusst werden, welches Engagement ein Hund über Jahre weg bedeutet und ob sie dies leisten können. Diese Frage sollte man sich vor jedem Kauf eines Tieres stellen.

Ich habe meinen Hund vor dem 1. September 08 gekauft. Muss ich nun die Ausbildung nachholen?

Nein. Die Bestimmung tritt am 1. September 2008 in Kraft - mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren. Konkret heisst dies: Für den Hund, den Sie bereits vorher hatten, brauchen Sie nichts mehr. Schaffen Sie sich aber nach dem 1. September 2008 einen 2. Hund an, müssen Sie mit diesem das Training absolvieren und haben wegen der Übergangsfrist bis zum 1. September 2010 Zeit dafür. Dieses Training müssen Sie mit jedem neuen Hund machen, den Sie übernehmen. Ab September 2010 haben Sie dann jeweils 1 Jahr nach Erwerb des Hundes Zeit, das Training zu absolvieren.

 
 

Ich möchte im Herbst 2008 einen Hund kaufen. Wo finde ich nun die richtigen Ausbildungen?

Personen, welche künftig die obligatorischen Hundekurse anbieten wollen, müssen selbst eine anerkannte Ausbildung durchlaufen. Aus diesem Grund ist eine Übergangsfrist von 2 Jahren vorgesehen. Das heisst, Sie als Hundehalterin oder Hundehalter haben bis zum 1. September 2010 Zeit, Ihre Kurse zu besuchen. Die ersten Kurse werden allerdings wohl schon nächsten Winter zur Verfügung stehen. Auf unserer Internetseite finden Sie die Liste der Organisationen, die anerkannt wurden, Kursleiter auszubilden. Sie können sich an diese Organisationen wenden, um zu erfahren, ob und welche Kurse in Ihrer Nähe angeboten werden. Am besten abonnieren Sie auf unserer Internetseite den Heimtier-Newsletter, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Gibt es am Ende der Kurse eine Prüfung?

Nein. Weder beim Theorie-Kurs noch beim Training gibt es eine Prüfung. Allerdings kann es vorkommen, dass Haltende, die ihre Hunde beim Training überhaupt nicht unter Kontrolle haben, vom kantonalen Veterinäramt zu weiteren Schulungen verpflichtet werden. Das ist heute schon möglich.

Wer kann solche Kurse anbieten?

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat genaue Kriterien für die Ausbildung und die Ausbildner erarbeitet. Diese sind in einer Departementsverordnung definiert. Das BVET anerkennt aufgrund dieser Kriterien Organisationen (Verbände, Vereine, Firmen, Ausbildungsstätten,...), die Kursleiter ausbilden können. Auf www.tiererichtighalten.ch werden die anerkannten Organisationen und ihre Ausbildungen aufgelistet. Wer künftig die für Hundehaltende obligatorischen Hundekurse geben möchte, muss eine solche oder eine entsprechende Ausbildung absolviert und die Prüfung bestanden haben.

Werden bereits heute aktive Hundeausbildner rückwirkend anerkannt?

Viele heute tätige HundeausbildnerInnen haben bereits eine Ausbildung oder haben langjährige Erfahrung in der Hundeerziehung. Anerkannte Organisationen können Sie aufgrund Ihrer Kenntnisse von Teilen der Ausbildung befreien. Organisationen sind jedoch nicht verpflichtet, Ihre Kenntnisse anzurechnen. Erkundigen Sie sich bei den anerkannten Organisationen, ob und wie weit eine Anrechnung in Ihrem Fall möglich ist.

Muss man mit jedem Hund jeder Rasse in dieses Training?

Ja, unabhängig von Rasse und Grösse.

 
Originaltext Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)
www.bvet.ch
 

Bleiben Sie per Heimtier-Newsletter auf dem Laufenden! Sie können ihn unter www.tiererichtighalten.ch abonnieren.

Denn: Hunde richtig halten ist wichtig und ein Muss für ALLE Hundebesitzer!