Wo Freunde unbürokratisch helfen!  
 

An unsere Ombuds- und Schlichtungsstelle können sich alle Betroffenen ~ Hundehalter ~ zukünftige Hundehalter ~ Hundefreunde & Personen ohne Hunde wenden.

Unsere Ombudsfrau Susanna Bugmann ist absoluter Neutralität verpflichtet. Sie vertritt weder die Interessen der Klägerschaft noch der Gegenpartei. Entsprechend hat sie weder von den Parteien noch von externen Personen, Organen oder Institutionen Weisungen zu befolgen.

Die Ombudsfrau selbst hat keine Weisungsbefugnis. Sie erarbeitet Empfehlungen mit dem Ziel, dass diese von beiden Parteien akzeptiert werden. Die Aufgabe von Susanna Bugmann besteht darin, zwischen den Parteien zu vermitteln und bei folgenden Vorfällen und Situationen so unbürokratisch wie möglich Hilfe zu leisten:

L Beissunfälle und Raufereien unter Hunden mit oder ohne
L Verletzungsfolgen
L Hundebisse an Menschen
L Fehlverhalten von Personen ohne Hunde
L Gefährliche und fahrlässige Hundehaltung
L Illegaler Import von Hunden mit kupierten Ohren / Ruten
L Illegaler Import von Rassehunden und Mischlingen
L Missachtung der Leinenpflicht auf Strassen und
L entsprechend signalisierten Wegen
L Missachtung der Maulkorbpflicht bei potenziell
L gefährlichen Hunden

L Negative Begegnungen mit Hundeführern und Hunden
L Verantwortungsloses Verhalten von Hundeführern
L Vernachlässigung der Aufsichts - & Betreuungspflichten
L Verstösse gegen das Tierschutzgesetz
L Wildernde und streunende Hunde in Waldgebieten,
L Wiesen
und im Wildasyl

Hinweis: Die Gemeinde Davos hat ein Gesetz über das Halten von Hunden in der Landschaft Davos.

Die Vermittlung ist für beide Parteien kostenlos! Sie können Ihre Dankbarkeit und Wertschätzung gerne mit einer Spende zugunsten unserer Organisation zum Ausdruck bringen.

Unsere Kontonummer bei der Graubündner Kantonalbank lautet:
CK 448.689.700

 
Wo Freunde Informationen brauchen!
 
Seit dem 2. Mai 2006 besteht eine Meldepflicht für Hundebisse. Ärzte, Hundetrainer, Leiter von Hundekursen, das zuständige Polizeikorps und Tierärzte sind verpflichtet, Hundebisse an Menschen oder Hunden bei den kantonalen Behörden und dort dem verantwortlichen Kantonstierarzt zu melden.

Eine Meldepflicht gilt auch für Hunde, welche ein auffälliges Aggressionsverhalten an den Tag legen. Ein Tierarzt mit dem Fachgebiet Verhaltensmedizin führt einen Wesenstest durch. Darauf folgen Massnahmen, die vom Leinenzwang über die Maulkorbpflicht bis hin zur Eliminierung / Euthanasie des aggressiven und potenziell gefährlichen Hundes führen.

Hundehalter können zudem verpflichtet werden, Ausbildungskurse zu absolvieren oder eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Ist der Hund schon als Welpe verhaltensauffällig, sollte so früh wie möglich ein Verhaltensmediziner konsultiert werden. Informieren Sie sich unter den Links Medical und Training!

Das Ziel aller Massnahmen sind verantwortungsvolle Hundehalter & Hundeführer sowie gut sozialisierte Hunde. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten bedrohliche, gefährliche und negative Vorfälle mit Hunden dem zuständigen Polizeikorps oder zumindest unserer Ombudsstelle gemeldet werden.

 
Wo Freunde sich bedanken!
 
An dieser Stelle bedanken wir uns herzlich bei allen engagierten, grosszügigen und mutigen Personen und Institutionen für ihre tatkräftige Unterstützung!
 
 
Ein Pfund Mut ist mehr wert als eine Tonne Glück.
James A. Garfield