Hündische Ombudsstelle
Im Anschluss an den Beitrag „Die Gesetzgebung über Hunde in Davos“ vom 25. Juli 2008 in der DZ ist es uns ein grosses Anliegen, Einheimische und Gäste auf unsere neutrale Ombudsstelle für Hundehalter, Hundefreunde und hundelose Personen aufmerksam zu machen.
Zeigen Sie Zivilcourage und melden Sie uns Vorfälle wie z.B. gefährliche und fahrlässige Hundehaltung, Missachtung der Leinenpflicht, negative Begegnungen mit Hundeführern und Hunden, verantwortungsloses Verhalten von Hundeführern, Vernachlässigung der Aufsichts- & Betreuungspflichten, aber auch Fehlverhalten von hundelosen Mitmenschen.
Für ein glückliches und harmonisches Miteinander und Nebeneinander sollten sich nicht nur Hundeführer, sondern auch hundelose Personen richtig und rücksichtsvoll verhalten. Machen Sie sich als Biker oder Jogger früh genug beim Hundeführer bemerkbar und reduzieren Sie das Tempo. Schnelle Bewegungen können beim Hund ein Verfolgungsverhalten auslösen. |