Seit dem 1. September 2008 müssen ALLE Hundehalter gemäss neuer Tierschutzverordnung beim Kauf eines Hundes einen Sachkundenachweis (SKN) vorweisen.
Als Ersthundehalter müssen Sie VOR dem Kauf Ihres Hundes einen mindestens vier Stunden dauernden Theoriekurs - sowie MIT Ihrem Hund ein mindestens vier Lektionen umfassendes Training absolvieren.
Wer bereits Hundehalter war, benötigt nur die praktische Ausbildung.
☺Obligatorische Hundeausbildung für ALLE Hunde in einer
☺ *BVET anerkannten Organisation ~ www.tiererichtighalten.ch
Wir empfehlen zur Prägung & Sozialisierung Ihres Welpen, zur Ausbildung & Erziehung Ihres Junghundes oder zur Abklärung & Diagnose Ihres verhaltensauffälligen Hundes sowie zur Verhaltenskorrektur bei Ihnen und Ihrem Hund die folgenden Schritte:
☺Welpenprägung in einer privaten Hundeschule oder
☺ **SKG anerkannte Welpenspielstunden ~ 8. bis 16. Lebenswoche
☺Ausbildung für Junghunde in einer privaten Hundeschule oder
☺ **SKG anerkannte Erziehungskurse für Junghunde ~ 6 bis 18 Monate
☺Fakultativer Hundeführerausweis in einer privaten Hundeschule oder
Fakultatives **SKG Hundehalterbrevet ~ Mindestalter 9 Monate
☺Abklärung & Diagnose für verhaltensauffällige Hunde bei einem
Verhaltenstierarzt und Einzeltraining in einer privaten Hundeschule
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